Allgemeine Geschäftsbedingungen (agb)
Im Rahmen des Vertragsschlusses zwischen der Mobile Disco DJ Big Tummy, im Folgenden Geschäftspartner genannt und dem Auftraggeber werden folgende Vereinbarungen geschlossen:
§ 1 – Auftragsannahme
Aufträge nimmt der Geschäftspartner nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führt sie nur danach aus.
§ 2 – Auftrag und Leistungen
2.1 Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn ihm der Geschäftspartner nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Dem Geschäftspartner erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder per Telefax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für den Geschäftspartner jedoch erst nach Auftragsbestätigung.
2.3 Der Umfang der Leistungen des Geschäftspartners ergibt sich aus seiner Auftragsbestätigung.
2.4 Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen er diese nur aus, wenn der Auftraggeber sie ebenfalls bestätigt.
2.5 Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
§ 3 – Ausführung des Auftrages
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, ihm erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung ihm bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik, auszuführen.
§ 4 – Informationen zu Räumlichkeiten und Veranstaltungsablauf
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Geschäftspartner die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglicht.
4.2 Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
4.3 Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung, sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Geschäftspartner über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort, vor Aufnahme seiner Arbeiten, rechtzeitig zu informieren.
4.5 Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die dem Geschäftspartner erteilten Informationen unzureichend sind, wird er dies unverzüglich mitteilen.
§ 5 – Freiluftveranstaltungen
Bei Freiluftveranstaltungen hat der Auftraggeber für eine ausreichende Regensicherheit der Anlage und Stromanschlüsse, einschließlich der Bühne und Bühnenseiten, PA-Wings und Mischpultpodeste zu sorgen. Der Geschäftspartner ist berechtigt, im Falle nicht ausreichender Regensicherheit bzw. der Gefährdung von Personen, die Anlage bis zur Herstellung der Regensicherheit abzuschalten, ohne mit seiner Leistung in Verzug zu kommen.
§ 6 – Materialen und Mitarbeiter des Auftraggebers sowie Mitarbeiter Dritter
6.1 Dem Geschäftspartner vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material, welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht.
6.2 Dies entbindet den Geschäftspartner nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
6.3 Soweit dem Geschäftspartner Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, ist er ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
§ 7 – Programmgestaltung
Der Geschäftspartner, in der Rolle des Disc-Jockeys, unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber sind Stil und Art bekannt. Der Disc-Jockey ist nur an die durch diesen Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie obliegen dem Disc-Jockey. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig von dem Erfolg des Disc-Jockeys in seiner Darbietung beim Publikum.
§ 8 – Gage und Zahlung
8.1 Die Höhe der Gage ergibt sich aus der Preisliste des Geschäftspartners, dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
8.2 Zahlungen sind ohne Abzug direkt an den Geschäftspartner vorzunehmen.
8.3 Als Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung vor der Veranstaltung.
§ 9 – GEMA
9.1 Für gegebenenfalls erforderliche Anmeldung und Zahlungen bei der GEMA ist der Auftraggeber verpflichtet.
9.2 Der Auftraggeber ist informiert, dass der Geschäftspartner im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien Urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Ausgenommen sind Private Veranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstage und Partys.
§ 10 – Fotos der Veranstaltung
Der Geschäftspartner hat das Recht Fotos der Veranstaltung zu veröffentlichen, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 11 – Haftung
11.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Geschäftspartners verursacht worden ist.
11.2 Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
11.3 Sofern der Geschäftspartner durch nicht selbst zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder
Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
§ 12 – Vertragsrücktritt
12.1 Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt erhoben:
12.2 Bei einem Rücktritt vom Vertrag erhält der Geschäftspartner 50% der vereinbarten Gage.
12.3 Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb der letzten 30 Tage vor der Veranstaltung sind 100% der vereinbarten Gage an den Geschäftspartner zu zahlen.
12.4 Ausnahmen ergeben sich bei Krankheit oder Todesfall der Vertragspartner.
§ 13 – Gerichtsstand und Rechtsmäßigkeit der AGB
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.
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